Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit wieder Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Stadt Hersbruck sucht zu diesem Zweck 8 Personen, die als Volksvertreter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat der Stadt Hersbruck schlägt im Idealfall doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Hersbruck wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.