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Satzung der Stadt Hersbruck über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Hersbruck

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„Satzung der Stadt Hersbruck über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Hersbruck (Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung – OBS) vom 15.12.2022“

und

„Gebührensatzung zur Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung der Stadt Hersbruck vom 15.12.2022“

Der Stadtrat Hersbruck hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 den Erlass der oben genannten Satzungen beschlossen. Die Satzungen treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Satzungen liegen im Bürgerbüro der Stadt Hersbruck während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

 

Hersbruck, 15.12.2022

Robert Ilg

Erster Bürgermeister


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