Bebauungsplan Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“ im Bereich Grabenstraße/ Eisenhüttlein – Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 den Planentwurf zum Beb.Pl.Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“ gebilligt und gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Beb.Pl.Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“ vom 15.11.2022 mit Begründung gleichen Datums vom 01.12.2022 bis 13.01.2023 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer Nr. 3.04 und hier auf der Homepage der Stadt Hersbruck eingesehen und erörtert werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hersbruck, den 23.11.2022
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.