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Amtliche Bekanntmachung – Ankündigung der Einziehung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Winkelweg“

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Ankündigung der Einziehung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Winkelweg“

Der 150 m lange Winkelweg nördlich von Kühnhofen (Fl. Nr. 1883, Gemarkung Altensittenbach) hat seine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit verloren. Er wird seit Jahrzehnten nicht mehr als Wegefläche genutzt und ist vor Ort nicht mehr als solche erkennbar.

Es ist deshalb beabsichtigt, den Weg gemäß Art. 8 BayStrWG dauerhaft einzuziehen. Der einzuziehende Weg beginnt bei der Fl. Nr. 1643, Staatsstraße 2404 (vormals: Landstraße II Nr. 1 Altensittenbach/Hormersdorf) und endet an der Gemarkungsgrenze bei der Fl. Nr. 1880. Träger der Straßenbaulast waren die Beteiligten (Eigentümer der Fl. Nrn. 1880, 1881, 1882, 1884 und 1885).

Der Weg soll mit Wirkung vom 01. August 2022 eingezogen werden.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG amtlich bekannt gemacht.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 14.04.2022 bis 14.07.2022 im Rathaus, Zimmer 3.07 und im BürgerBüro der Stadt Hersbruck (Unterer Markt 2, Postgebäude) während der Dienstzeit öffentlich aus. Im Rahmen dieser Auslegungsfrist können von jedermann Einwendungen vorgebracht werden.

Hersbruck, 13. April 2022
Stadt Hersbruck
Robert Ilg
Erster Bürgermeister


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