Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 63 für den Bereich „Westliche Nürnberger Straße“ beschlossen und den Planentwurf gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke zwischen dem westlichen Teil der Nürnberger Straße (= Anwesen Nürnberger Str. 110 – 148) und der Bahnlinie re.d.Pegnitz (Anwesen am Birkenweg/ Anwesen Hansgörglstr. 1, 2, 5 u.a.); die genauen Grenzen können dem Planentwurf entnommen werden.
Inhaltlich werden durch den einfachen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen:
- Festlegung von Baugrenzen entlang der Nürnberger Straße/ Hansgörglstraße
- Regelung zur Dachgestaltung
- Regelungen zu Einfriedungen
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 08.08.2017 – 12.09.2017 hier im Internet oder im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Bei Fragen zum Bebauungsplanentwurf wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.
Planunterlagen:
Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.07.2017 Begründung in der Fassung vom 19.07.2017